Plakataktion „Abstand halten!“

Abstand kann Leben retten. Zum Beispiel, wenn der Lkw vor Ihnen wegen eines Rehs auf der Fahrbahn eine Gefahrenbremsung hinlegt oder Urlauber und Urlauberinnen plötzlich langsamer fahren, um die Aussicht zu genießen. Wer zu dicht an andere Fahrzeuge wie Lkw, Traktoren etc. heranfährt, fährt schnell in sie hinein, wenn diese unerwartet bremsen. Im Jahr 2022 ereigneten sich in Deutschland 43.138 Unfälle mit Personenschaden durch zu geringem Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug.

Aber wie groß sollte der Abstand sein und wie können Sie erkennen, ob er ausreicht? Die Faustregel lautet:

„Abstand = halber Tachostand in Metern“ – bei Tempo 100 also mindestens 50 Meter.

Zudem können Sie mit der 2-Sekunden-Regel Ihr eigenes Fahrverhalten überprüfen und den Abstand zum vorausfahrenden Auto entsprechend anpassen. Bernd Sibler, Präsident der Landesverkehrswacht Bayern und Staatsminister a.D. empfiehlt: „Suchen Sie sich am Straßenrand einen Punkt und beginnen Sie bis zwei zu zählen, sobald das vorausfahrende Fahrzeug diesen Punkt erreicht hat. Erst nach zwei Sekunden sollten Sie mit Ihrem eigenen Fahrzeug den fixierten Punkt erreicht haben. Meist sind am Straßenrand schwarzweiße Leitpfosten im Abstand von 50 Metern aufgestellt – mit deren Hilfe können Sie Ihren Abstand gut einschätzen. Vor allem bei schlechter Sicht, glatten Straßen oder dichtem Verkehr benötigen Sie aber mehr Abstand.“

Zahlreiche Assistenzsysteme in modernen Autos unterstützen bei der Fahrt, zum Beispiel, um Abstand zu halten. Ein Notbremsassistent warnt vor Kollisionen oder bremst sogar selbstständig. Der Abstandsregeltempomat hält neben der Wunschgeschwindigkeit auch ausreichend Abstand zum Fahrzeug vor Ihnen. Wie genau welche Systeme helfen können, erfahren Sie bei Hersteller- und Händlerunternehmen, bei der Verkehrswacht, beim DVR oder bei Automobilclubs und Versicherungsverbänden.

Aber auch mit Assistenten gilt immer: Sie sitzen am Steuer und sind verantwortlich für eine sichere Fahrt.

 

Quellen: Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V., Statistisches Bundesamt