01.09.2022

„Schulweghelferinnen und Schulweghelfer gesucht“

Am 13.09.2022 beginnt in Bayern das Schuljahr 2022/2023 und rund 127.000 Erstklässler begeben sich dann täglich auf den Weg zur Schule. Knapp 27.000 Verkehrshelferinnen und Verkehrshelfer sorgen in Bayern für sichere Überwege auf dem Weg zur und von der Schule. Der Tätigkeit der Verkehrshelferinnen und Verkehrshelfer ist es zu verdanken, dass sich in den letzten Jahrzehnten kein schwerer oder sogar tödlicher Verkehrsunfall an gesicherten Überwegen ereignet hat.

Die Einrichtung von Schulwegdiensten kann die Gefahren auf dem Schulweg wesentlich mindern. Den Schulwegdienst in Bayern nehmen wahr:

  • Schülerlotsinnen und Schülerlotsen (Schülerinnen und Schüler) sowie erwachsene Schulweghelferinnen und Schulweghelfer
  • Schulbuslotsinnen und Schulbuslotsen (Schülerinnen und Schüler) sowie erwachsene Schulbusbegleiterinnen und Schulbusbegleiter

Die Tätigkeit als Verkehrshelferin/Verkehrshelfer ist ehrenamtlich. Eine Würdigung der Tätigkeit erfolgt durch die Schulleitung, die Kommune bzw. die örtlichen Verkehrswacht im Rahmen von Schulveranstaltungen oder ähnlichem in geeigneter Weise. Für die Tätigkeit als Schülerlotse bzw. Schülerlotsin ist ein entsprechender positiver Vermerk im Zeugnis vorgesehen.

Die Gewinnung von Verkehrshelferinnen und Verkehrshelfern ist ein vorrangiges Ziel des Bayerischen Innenministerium und des Bayerischen Kultusministeriums. Daher richtet sich der Appell zum Schuljahresbeginn an alle Bürgerinnen und Bürger:
„Das gemeinsame Ziel für ganz Bayern war und ist: Keine verletzten oder gar getöteten Kinder auf dem Schulweg. Es ist deshalb besonders wichtig, dass sich künftig noch mehr Freiwillige für dieses Ehrenamt begeistern."

Wer kann Verkehrshelferin/Verkehrshelfer werden?

Dies ist durch amtliche Vorschriften geregelt. Schulwegdienste werden von Städten, Gemeinden, von Schulverbänden und den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung eingerichtet. Jeder kann dort einen formlosen Antrag auf Einrichtung von Schulwegdiensten stellen. Die erforderliche Ausbildung erfolgt durch die Polizei.

Wie wird man Verkehrshelferin/Verkehrshelfer?

Die Schulwegdienste werden von den Kommunen und den Aufgabenträgern für die Schülerbeförderung in eigener Zuständigkeit eingerichtet. Mehrere Kommunen oder Aufgabenträger für die Schülerbeförderung können einen gemeinsamen Schulwegdienst einrichten. Vor Einrichtung eines Schulwegdienstes sind die Schule, der Elternbeirat, der Örtliche Verkehrssicherheitsbeauftragte, die Polizei und die örtliche Verkehrswacht zu hören. Die Landesverkehrswacht Bayern e.V. und die örtlichen Verkehrswachten werden die Kommunen bzw. Aufgabenträger unterstützen und, soweit möglich, die erforderlichen Ausrüstungen zu Verfügung stellen.

Schülerinnen und Schüler können im Schulwegdienst nur eingesetzt werden, wenn sie sich freiwillig zur Verfügung stellen, mindestens 13 Jahre alt sind, ausnahmsweise 12 Jahre z. B. bei Teilhauptschulen I -, persönlich für den Schulwegdienst geeignet sind und eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Die Benennung von geeigneten Schülerinnen und Schülern erfolgt durch den Schulleiter in Abstimmung mit den Klassenleitern und dem Verkehrslehrer.

Für die freiwillige Mitarbeit als Schulweghelferin / Schulweghelfer sollen auch geeignete Erwachsene gewonnen werden. Jede Schule sollte eigeninitiativ ebenfalls um die Gewinnung von Schulwegdiensten besorgt zu sein. Die Personen der Schulwegdienste werden durch die Polizei ausgebildet, eingewiesen, fortgebildet und betreut.

Wo kann man sich melden?

Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind als Schülerlotsin/Schülerlotse tätig werden soll oder Sie selbst als Schulweghelferin/Schulweghelfer aktiv sein möchten, dann sind ihre möglichen Ansprechpartner:

  • die Schule, die Ihr Kind besucht und hier der Verkehrslehrer, der Klassenlehrer oder der Schulleiter
  • die Verkehrserzieherin/der Verkehrserzieher bei der örtlichen Polizeidienststelle
  • der örtliche Verkehrssicherheitsbeauftragte - Ihre Gemeinde kennt ihn
  • die Landesverkehrswacht Bayern oder die örtliche Verkehrswacht