20.09.2021

Jahreshauptversammlung der KVW Kelheim

Kürzlich konnte Vorsitzender Christian Prasch 24 Mitglieder der Kreisverkehrswacht Kelheim zur Jahreshauptversammlung begrüßen. Diese wurde kurzfristig in den Sitzungsraum des Deutschen Hofs verlegt.

Neuwahl der Vorstandschaft

Zum Wahlleiter für die Wahlen zum Vorstand, für die Beiräte sowie für die Kassenprüfer wurde Landrat Martin Neumeyer einstimmig bestimmt. Ebenso einstimmig, dass die Wahl per Akklamation erfolgen soll. Folgender Vorstand wurde einstimmig gewählt:

1. Vorsitzender: Christian Prasch
2. Vorsitzender: Franz Dobesch
2. Vorsitzender: Theo Bauer
Schatzmeister: Ferdinand Reichl
Schriftführer: Dieter Studenik

Wahl der Beiräte

Elementarbeauftragte: Annemarie Papperger
Fachberaterin Verkehrserziehung und Unfallverhütung Lkr Kelheim: Simone Göttfried
Seniorenprogramm, Projektleiter Elektromobilität: Klaus-Dieter Zerwes
Vertreter der Fahrschulen: Gerhard Holz
Verkehrsrecht: Christian Hopfner
Fahrradbeauftragter: Sebastian Böhm
Datenschutzbeauftragter: Christian Ptach
Verbindungslehrer zu Schulen (FOS, BOS etc.): Manfred Neumann

Ehrung

Klaus Werse wurde für 60 Jahre unfallfreies Fahren geehrt. Die Urkunde wurde durch Landrat Martin Neumeyer und 1. Vorsitzenden Christian Prasch überreicht

 

 


Jahreshauptversammlung der Kreisverkehrswacht

die Kreisverkehrswacht Kelheim e.V. lädt Sie zur Jahreshauptversammlung am

Montag, den 20. September 2021, um 19.00 Uhr
im Gasthof Weißes Lamm, Ludwigstr. 12, 93309 Kelheim

herzlich ein.

Tagesordnung

  1. Begrüßung durch den 1. Vorstand
  2. Gedenken an verstorbene Mitglieder
  3. Grußworte der Ehrengäste
  4. Jahrestätigkeitsbericht 2019 und 2020
    Christian Prasch / Franz Dobesch
  5. Finanzbericht 2019 und 2020
    Ferdinand Reichl
  6. Bericht Kassenprüfer
  7. Aussprache Tätigkeits- und Finanzbericht
  8. Neuwahl der Vorstandschaft
  9. Wahl der Beiräte
  10. Wahl der Kassenprüfer
  11. Ehrung - Bewährte Kraftfahrer
  12. Verschiedenes, Wünsche, Anträge

Von allen Mitgliedern können Anträge zur Tagesordnung eingebracht werden. Diese müssen schriftlich spätestens eine Woche vor der Versammlung bei der Geschäftsstelle vorliegen. Über die Zulassung später eingehender Anträge entscheidet die Mitgliederversammlung.

Wir freuen uns sehr, Sie begrüßen zu können und bitten um rege Teilnahme.