07.12.2019

Kreisverkehrswacht Kelheim e.V. dankt Schulweghelfer

34 Schulweghelfer aus dem Landkreis wurden am Donnerstag, den 28. November von der Kreisverkehrswacht Kelheim e.V. für ihr tägliches Engagement geehrt. „Im Landkreis gab es dank Ihnen bisher keinen Schulwegunfall an den Einsatzstellen, die Sie seit vielen Jahren betreuen. Dies ist der beste Beweis für den hervorragenden Wert Ihrer Tätigkeit. Wir sind froh, dass Sie sich für unsere Kinder einsetzen. Sie vermitteln den schwächsten Gliedern unserer Gesellschaft Sicherheit auf dem Weg zur Schule“, betonte Landrat und Schirmherr der Kreisverkehrswacht Kelheim e.V.  Martin Neumeyer bei seiner Begrüßung der ehrenamtlichen Helfer.

v.l.n.r.: Christian Prasch (1. Vorsitzender der Kreisverkehrswacht Kelheim), Horst Hartmann (Bürgermeister), Heinrich Gess (Verkehrserzieher PI Kelheim),  Manfred Vormittag (Inspektionsleiter der PI Kelheim), Martin Neumeyer (Landrat und Schirmherr der Kreisverkehrswacht Kelheim), Dieter Scholz (Vorstandsvorsitzender der Kreissparkasse Kelheim), neben einigen der geehrten Schulweghelfer

Christian Prasch, der 1. Vorsitzende der Kreisverkehrswacht Kelheim e.V. wies darauf hin, dass die Arbeit der Schulweghelfer ein hochgeschätztes Ehrenamt und ein wichtiger Baustein in der Verkehrserziehung sei.

Die Kreisverkehrswacht Kelheim e.V. sowie Vertreter der Polizei, des Landkreises, der Stadt Kelheim und den Gemeinden sprachen den Schulweghelfern ihren Dank aus und baten bei dieser Gelegenheit, sich auch in den kommenden Jahren weiter zu engagieren und noch für „Nachwuchs“ unter Ihren Verwandten, Freunden und zu werben.

Die Kreisverkehrswacht Kelheim e.V. überreichte als Anerkennung jedem ehrenamtlichen Helfer einen Kelheimer Einkaufgutschein im Wert von 50 EUR sowie neue Wetterschutzjacken für ihre Tätigkeit. Die Kreissparkasse Kelheim, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Direktor Scholz (seit langem ideeller und materieller Förderer der Verkehrswachten) leitstete hier finanzielle Unterstützung und überreichte spontan eine Spende in Höhe von 500 EUR.